Bitte laden Sie in den dafür vorgesehenen Feldern Ihre aktuelle SCHUFA-Auskunft sowie die letzten drei Gehaltsabrechnungen (falls vorhanden) hoch. Sollte Ihnen die SCHUFA-Auskunft oder die Gehaltsabrechnungen derzeit noch nicht vorliegen, können diese selbstverständlich nachträglich per E-Mail eingereicht werden.
Falls Sie sich in einer neuen Anstellung befinden, bitten wir Sie stattdessen, den Arbeitsvertrag mit der entsprechenden Vergütung hochzuladen.
Hiermit bestätigen der/die Mietinteressent/en, dass die Angaben wahrheitsgemäß gemacht wurden und dass in den letzten fünf Jahren weder ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren eröffnet, noch ein Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen wurde. Ebenso wurde keine Vermögensauskunft abgegeben, kein Haftbefehl zur Erzwingung einer solchen erlassen, und es sind keine entsprechenden Verfahren anhängig.
Mit der Einreichung der Mieterselbstauskunft und der hier geleisteten Unterschrift erklären Sie sich einverstanden, dass die von Ihnen angegebenen Daten an den Eigentümer der Immobilie weitergeleitet werden dürfen. Ihre Daten werden ausschließlich zur Prüfung des Mietverhältnisses verwendet und vertraulich behandelt.
Sollte es nicht zur Anmietung der Wohnung kommen, werden Ihre Daten selbstverständlich datenschutzkonform gelöscht.